Informationen für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte
Wir empfehlen, junge Kinder nicht auf Konzerte mitzunehmen, da ein Konzert für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen an Konzerten wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung.
U16
Personen unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Bitte halten Sie beim Einlass einen entsprechenden Nachweis bereit.
U14
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis eines ihrer Personensorgeberechtigten, einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Konzert aufhalten. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.